Ferienhäuser und Berghütten im Bayerischen Wald
Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer, die Ferienwohnung oder das Ferienhaus bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Anbieter von "Landferienhof Fischer" ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, der Ferienwohnung oder des Ferienhauses dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet: Ferienwohnung: 90 % des Reisepreises.
a) Der Anbieter von "Landferienhof Fischer" ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Zimmer, Ferienwohnungen oder Ferienhäuser nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers, der Ferienwohnung oder des Ferienhauses ist der Gast für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.
c) Bei Neubelegung fällt eine Gebühr von 10 % des Reisepreises an.
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Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. (Schlichtungsstelle) wenden:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
Email: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
https://www.versicherungsombudsmann.de
Ferienhäuser Sunleitn,
Michael und Heidi Fischer,
Altnußberg, Dorfstr. 7,
94244 Geiersthal